Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Agentur für bauen & design
1 Zusammenarbeit
1.1 Die Parteien (Kunde und Agentur) arbeiten vertrauensvoll zusammen und unterrichten sich bei
Abweichungen von dem vereinbarten Vorgehen oder Zweifeln an der Richtigkeit der
Vorgehensweise des anderen unverzüglich gegenseitig.
1.2 Erkennt der Kunde, dass eigene Angaben und Anforderungen fehlerhaft, unvollständig, nicht
eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen der
Agentur für bauen & design unverzüglich mitzuteilen.
1.3 Die Vertragsparteien nennen einander Ansprechpartner und deren Stellvertreter, die die
Durchführung des Vertragsverhältnisses für die sie benennende Vertragspartei verantwortlich und
sachverständig leiten.
1.4 Veränderungen in den benannten Personen haben die Parteien sich jeweils unverzüglich
mitzuteilen. Bis zum Zugang einer solchen Mitteilung gelten die zuvor benannten
Ansprechpartner und/oder deren Stellvertreter als berechtigt, im Rahmen ihrer bisherigen
Vertretungsmacht Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.
1.5 Die Ansprechpartner verständigen sich in regelmäßigen Abständen über Fortschritte und
Hindernisse bei der Vertragsdurchführung, um gegebenenfalls lenkend in die Durchführung des
Vertrages eingreifen zu können.
1.6 Über den Informationsaustausch der Ansprechpartner wird die Agentur für bauen &design
ein Protokoll erstellen. Das Protokoll ist dem Kunden zu übermitteln. Bei gegenteiligen Ansichten
hat dieser das Recht, seine Ansicht in das Protokoll aufnehmen zu lassen. Dieses Recht ist
spätestens eine Woche nach Empfang des Protokolls auszuüben.
2 Mitwirkungspflichten des Kunden
2.1 Der Kunde unterstützt die Agentur für bauen& design bei der Erfüllung ihrer vertraglich
geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere das rechtzeitige Zurverfügungstellen von Informationen, Datenmaterial sowie von Hard- und Software, soweit die Mitwirkungsleistungen des Kunden dies erfordern. Der Kunde wird die Agentur für bauen & design hinsichtlich der von der Agentur für bauen & design zu erbringenden Leistungen eingehend instruieren.
2.2 Der Kunde stellt in der erforderlichen Zahl eigene Mitarbeiter zur Durchführung des
Vertragsverhältnisses zur Verfügung, die über die erforderliche Fachkunde verfügen.
2.2 Sofern sich der Kunde verpflichtet hat, die Agentur für bauen & design im Rahmen der
Vertragsdurchführung (Bild-, Ton-, Text- o.ä.) Materialien zu beschaffen, hat der Kunde diese
Agentur für bauen & design umgehend und in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren,
möglichst digitalem Format zur Verfügung zu stellen. Ist eine Konvertierung des vom Kunden
überlassenen Materials in ein anderes Format erforderlich, so übernimmt der Kunde die hierfür
anfallenden Kosten. Der Kunde stellt sicher, dass die Agentur für bauen & design die
zur Nutzung dieser Materialien erforderlichen Rechte erhält.
2.4 Mitwirkungshandlungen nimmt der Kunde auf seine Kosten vor.
3 Beteiligung Dritter
Für Dritte, die auf Veranlassung oder unter Duldung des Kunden für ihn im Tätigkeitsbereich von
der Agentur für bauen & design tätig werden, hat der Kunde wie für Erfüllungsgehilfen ein zu stehen. Die Agentur für bauen & design hat es gegenüber dem Kunden nicht zu vertreten, wenn die Agentur für bauen & design aufgrund des Verhaltens eines der vor bezeichneten Dritten seinen Verpflichtungen gegenüber dem Kunden ganz oder teilweise nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen kann.
4 Termine
4.1 Termine zur Leistungserbringung dürfen auf Seiten von der Agentur für bauen & design nur
Durch den Ansprechpartner zugesagt werden.
4.2 Die Vertragsparteien werden Termine möglichst schriftlich festlegen. Termine, durch deren
Nichteinhalten eine Vertragspartei nach § 286 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ohne
Mahnung in Verzug gerät (verbindliche Termine), sind stets schriftlich festzulegen und als
verbindlich zu bezeichnen.
4.3 Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Streik, Aussperrung, behördliche
Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation usw.) und Umständen im
Verantwortungsbereich des Kunden (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen,
Verzögerungen durch dem Kunden zuzurechnende Dritte etc.) hat die Agentur für bauen &
design nicht zu vertreten und berechtigen die Agentur für bauen & design, das Erbringen
der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit
hinauszuschieben. Die Agentur für bauen & design wird dem Kunden Leistungsverzögerungen
aufgrund höherer Gewalt anzeigen.
5 Leistungsänderungen
5.1 Will der Kunde den vertraglich bestimmten Umfang der von der Agentur für bauen & design zu erbringenden Leistungen ändern, so wird er diesen Änderungswunsch schriftlich gegenüber der Agentur für bauen & deisgn äußern. Das weitere Verfahren richtet sich nach den nachfolgenden Bestimmungen. Bei Änderungswünschen, die rasch geprüft und voraussichtlich innerhalb von 8 Arbeitsstunden umgesetzt werden können, kann die Agentur für bauen & design von dem Verfahren nach Absatz 2 bis 5 absehen.
5.2 Die Agentur für bauen & design prüft, welche Auswirkungen die gewünschte Änderung
insbesondere hinsichtlich Vergütung, Mehraufwändungen und Terminen haben wird. Erkennt die
Agentur für bauen & design, dass zu erbringende Leistungen aufgrund der Prüfung nicht
oder nur verzögert ausgeführt werden können, so teilt die Agentur für bauen & design dem
Kunden dies mit und weist ihn darauf hin, dass der Änderungswunsch weiterhin nur geprüft
werden kann, wenn die betroffenen Leistungen um zunächst unbestimmte Zeit verschoben
werden. Erklärt der Kunde sein Einverständnis mit dieser Verschiebung, führt die Agentur für
bauen & design die Prüfung des Änderungswunsches durch. Der Kunde ist berechtigt, seinen
Änderungswunsch jederzeit zurückzuziehen; das eingeleitete Änderungsverfahren endet dann.
5.3 Nach Prüfung des Änderungswunsches wird die Agentur für bauen & design dem Kunden die Auswirkungen des Änderungswunsches auf die getroffenen Vereinbarungen darlegen. Die Darlegung enthält entweder einen detaillierten Vorschlag für die Umsetzung des Änderungswunsches oder Angaben dazu, warum der Änderungswunsch nicht umsetzbar ist.
5.4 Die Vertragsparteien werden sich über den Inhalt eines Vorschlags für die Umsetzung des
Änderungswunsches unverzüglich abstimmen und das Ergebnis einer erfolgreichen Abstimmung
dem Text der Vereinbarung, auf die sich die Änderung bezieht, als Nachtragsvereinbarung
beifügen.
5.5 Kommt eine Einigung nicht zustande oder endet das Änderungsverfahren aus einem anderen
Grund, so verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang. Gleiches gilt für den Fall, dass der
Kunde mit einer Verschiebung der Leistungen zur weiteren Durchführung der Prüfung nach
Absatz 2 nicht einverstanden ist.
5.6 Die von dem Änderungsverfahren betroffenen Termine werden unter Berücksichtigung der Dauer
der Prüfung, der Dauer der Abstimmung über den Änderungsvorschlag und gegebenenfalls der
Dauer der auszuführenden Änderungswünsche zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist soweit
erforderlich verschoben. Die Agentur für bauen & design wird dem Kunden die neuen
Termine mitteilen.
5.7 Der Kunde hat die durch das Änderungsverlangen entstehenden Aufwände zu tragen. Hierzu
zählen insbesondere die Prüfung des Änderungswunsches, das Erstellen eines
Änderungsvorschlags und etwaige Stillstandszeiten. Die Aufwände werden für den Fall, dass
zwischen den Parteien eine Vereinbarung über Tagessätze getroffen wurde, nach diesen, im
Übrigen nach der üblichen Vergütung von der Agentur für bauen & design berechnet.
5.8 Die Agentur für bauen & design ist berechtigt, die nach dem Vertrag zu erbringenden
Leistungen zu ändern oder von ihnen abzuweichen, wenn die Änderung oder Abweichung unter
Berücksichtigung der Interessen von der Agentur für bauen &design für den Kunden
zumutbar ist.
6 Vergütung
6.1 Der Kunde trägt gegen Nachweis sämtliche Auslagen wie Reise- und Übernachtungskosten,
Spesen und im Rahmen der Vertragsdurchführung anfallenden Entgeltforderungen Dritter.
Reisekosten werden nur ersetzt, wenn der Anreiseweg vom Sitz der Agentur für bauen &
design mehr als 50 km beträgt. Die reine Reisezeit wird nicht vergütet. Für die Abwicklung von
Aufträgen mit Dritten, deren Kostenaufwand direkt an den Kunden weiterberechnet wird, kann
die Agentur für bauen & design ein Handling Fee in Höhe von 150,- € erheben.
6.2 Die Vergütung von der Agentur für bauen & design erfolgt grundsätzlich nach Zeitaufwand,
der monatlich in Rechnung gestellt wird. Maßgeblich für die Vergütung des Zeitaufwandes sind
die jeweils gültigen Vergütungssätze von der Agentur für bauen & design , soweit nicht etwas
Abweichendes vereinbart ist. Die Agentur für bauen & design ist berechtigt, die den
Vereinbarungen zugrunde liegenden Vergütungssätze nach billigem Ermessen
(§ 315 BGB) zu ändern oder zu ergänzen. Von der Agentur für bauen & design erstellte
Kostenvoranschläge oder Budgetplanungen sind unverbindlich.
6.3 Haben die Parteien keine Vereinbarung über die Vergütung einer Leistung von der Agentur für
bauen & design getroffen, deren Erbringung der Kunde den Umständen nach nur gegen eine
Vergütung erwarten durfte, so hat der Kunde die für diese Leistung übliche Vergütung zu
entrichten. Im Zweifel gelten die von der Agentur für bauen & design für ihre Leistungen
zu verlangenden Vergütungssätze als üblich.
6.4 Alle vertraglich vereinbarten Vergütungen verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Wenn die Agentur für bauen & design im Sinne des Umsatzsteuergesetzes § 19
Kleinunternehmer ist, muss sie keine Mehrwertsteuer ausweisen, d. h. die gesetzliche
Umsatzsteuer fällt nicht an. Der Hinweis steht auf dem Angebot, der Auftragsbestätigung
und der Rechnung unten.
7 Rechte
7.1 Die Agentur für bauen & design gewährt dem Kunden an den erbrachten Leistungen das
einfache, räumlich und zeitlich nicht beschränkte Recht, diese Leistungen vertragsgemäß zu
nutzen. Ist Software Gegenstand der Leistungen, gelten die §§ 69 d und e UrhG.
7.2 Eine weitergehende Nutzung als in Absatz 1 beschrieben ist unzulässig. Insbesondere ist es dem
Kunden untersagt, Unterlizenzen zu erteilen und die Leistungen zu vervielfältigen, zu vermieten
oder sonst wie zu verwerten.
7.3 Bis zur vollständigen Vergütungszahlung ist dem Kunden der Einsatz der erbrachten Leistungen
nur widerruflich gestattet. Die Agentur für bauen & design kann den Einsatz solcher
Leistungen, mit deren Vergütungszahlung sich der Kunde in Verzug befindet, für die Dauer des
Verzuges widerrufen.
8 Schutzrechtsverletzungen
8.1 Die Agentur für bauen & design stellt auf eigene Kosten den Kunden von allen Ansprüchen
Dritter aus Schutzrechtsverletzungen (Patente, Lizenzen und sonstige Schutzrechte) frei. Der Kunde
wird der Agentur für bauen & design unverzüglich über die geltend gemachten Ansprüche
Dritter informieren. Informiert der Kunde die Agentur für bauen & design nicht unverzüglich
über die geltend gemachten Ansprüche, erlischt der Freistellungsanspruch.
8.2 Im Falle von Schutzrechtsverletzungen darf die Agentur für bauen & design – unbeschadet
etwaiger Schadenersatzansprüche des Kunden - nach eigener Wahl und auf eigene Kosten
hinsichtlich der betroffenen Leistung nach vorheriger Absprache mit dem Kunden Änderungen
vornehmen, die unter Wahrung der Interessen des Kunden gewährleisten, dass eine
Schutzrechtsverletzung nicht mehr vorliegt oder für den Kunden die erforderlichen
Nutzungsrechte erwerben.
9 Rücktritt
Der Kunde kann wegen einer nicht in einem Mangel der Kaufsache oder des Werks bestehenden
Pflichtverletzung nur zurücktreten, wenn die Agentur für bauen & design diese Pflichtverletzung zu vertreten hat.
10 Haftung
10.1 Die Agentur für bauen & design haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte
Fahrlässigkeit haftet die Agentur für bauen & design nur bei Verletzung einer wesentlichen
Vertragspflicht (Kardinalpflicht) sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit.
10.2 Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summen mäßig beschränkt auf die Höhe des
vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. In
jedem Fall ist die Haftung begrenzt auf 1000,- €.
10.2 Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet die Agentur für bauen & design
insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat,
Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten
mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
10.4 Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von der Agentur
für bauen & design.
11 Abwerbungsverbot
Der Kunde verpflichtet sich, während der Dauer der Zusammenarbeit der Parteien und für einen
Zeitraum von einem Jahr danach keine Mitarbeiter von der Agentur für bauen & design
abzuwerben oder ohne Zustimmung von der Agentur für bauen & design anzustellen. Für jeden
Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Kunde, eine von der Agentur für bauen & design der Höhe nach festzusetzende und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe zu zahlen.
12 Geheimhaltung, Presseerklärung
12.1 Die der anderen Vertragspartei übergebenen Unterlagen, mitgeteilten Kenntnisse und
Erfahrungen dürfen ausschließlich für die Zwecke dieses Vertrages verwendet und Dritten nicht
Zugänglich gemacht werden, sofern sie nicht ihrer Bestimmung nach Dritten zugänglich gemacht
werden sollen oder dem Dritten bereits bekannt sind. Dritte sind nicht die zur Durchführung des
Vertragsverhältnisses hinzugezogenen Hilfspersonen wie Freie Mitarbeiter, Subunternehmer etc.
12.2 Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien, Vertraulichkeit über den Inhalt dieses Vertrages
und über die bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse zu wahren.
12.3 Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses
hinaus.
12.4 Wenn eine Vertragspartei dies verlangt, sind die von ihr übergebenen Unterlagen wie
Strategiepapiere, Briefingdokumente etc. nach Beendigung des Vertragsverhältnisses an sie
herauszugeben, soweit die andere Vertragspartei kein berechtigtes Interesse an diesen
Unterlagen geltend machen kann.
12.5 Presseerklärungen, Auskünfte etc., in denen eine Vertragspartei auf die andere Bezug nimmt,
sind nur nach vorheriger schriftlicher Abstimmung - auch per e-mail - zulässig.
13 Schlichtung
13.1 Die Parteien versuchen bei allen Meinungsverschiedenheiten aus oder im Zusammenhang mit
diesem Vertragsverhältnis zunächst eine Lösung durch eine eingehende Erörterung zwischen den
Ansprechpartnern herbeizuführen.
13.2 Durch die Parteien nicht lösbare Meinungsverschiedenheiten sollen durch ein
Schlichtungsverfahren beigelegt werden. Sofern eine Partei die Durchführung eines
Schlichtungsverfahren ablehnt, kann sie den ordentlichen Gerichtsweg beschreiten, wenn Sie dies
der anderen Partei zuvor schriftlich mitgeteilt hat.
13.3 Um ein Schlichtungsverfahren durchzuführen werden die Parteien eine bekannte
Schlichtungsstelle der IHK Hannover anrufen mit dem Ziel, die Meinungsverschiedenheit
nach dessen Schlichtungsordnung ganz oder teilweise, vorläufig oder endgültig zu bereinigen.
13.4 Zur Ermöglichung der Schlichtung verzichten die Parteien wechselseitig auf die Einrede der
Verjährung für alle Ansprüche aus dem streitigen Lebenssachverhalt ab Schlichtungsantrag bis
einen Monat nach Ende des Schlichtungsverfahrens. Der Verzicht bewirkt eine Hemmung der
Verjährung.
13.5 Die von dem Schlichtungsverfahren, einschließlich der vorangehenden Erörterung zwischen den
Ansprechpartnern, betroffenen Termine werden unter Berücksichtigung der Dauer der Schlichtung
und gegebenenfalls der Dauer der auszuführenden Schlichtungsergebnisse zuzüglich einer
angemessenen Anlauffrist soweit erforderlich verschoben.
14 Sonstiges
14.1 Die Abtretung von Forderungen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen
Vertragspartei zulässig. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden. Die Regelung des
§ 354 a HGB bleibt hiervon unberührt.
14.2 Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen
Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.
14.3 Die Vertragsparteien können nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder
unbestritten sind.
14.4 Die Agentur für bauen & design darf den Kunden auf ihrer Web-Site oder in anderen
Medien als Referenzkunden nennen. Die Agentur für bauen & design darf ferner die
erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen,
es sei denn, der Kunde kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen.
15 Schlussbestimmungen
15.1 Alle Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen müssen zu Nachweiszwecken
schriftlich niedergelegt werden. Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen. Meldungen, die
schriftlich zu erfolgen haben, können auch per e-mail erfolgen.
15.2 Sollten einzelne Bestimmungen der Parteivereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein
oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die
Parteien werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung
ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt.
Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarungen.
15.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.
15.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen
Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
15.5 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit
diesem Vertrag ist der Sitz von der Agentur für bauen & design